Neuro-SensoMotorischer Bewegungsraum
TSMT Austria©

Weg zur Therapie

VON DER VERORDNUNG BIS ZUM ERSTEN TERMIN

  1. SCHWIERIGKEITEN IM ALLTAG WERDEN ERKANNT

Sie oder andere relevante Personen erkennen Schwierigkeiten bei der Alltagsbewältigung des Kindes, die verbessert werden sollen.

  1. TERMINANFRAGE

Bitte informieren Sie uns per E-Mail (info@sinnkind.at) oder telefonisch (+43 681 84227872) kurz über die Schwierigkeiten, warum Sie an die Förderung gedacht haben und wobei wir Ihnen helfen können. Fragen Sie umgehend nach einem Termin!

  1. ÄRZTLICHE VERORDNUNG

Unsere TherapeutInnen arbeiten sowohl mit als auch ohne ärztliche Anordnung.

ÖGK: Die staatliche Gesundheitskasse erstattet die Kosten unserer Therapien leider nicht.
Zusatzversicherung: Es besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung, dies hängt jedoch vom jeweiligen Vertrag ab.

Wenn eine Zusatzversicherung vorhanden ist:
Vor Therapiebeginn holen Sie sich bitte eine Verordnung vom Facharzt. Diese Verordnung muss innerhalb von 4 Wochen nachgestellt werden.

  1. ERSTGESPRÄCH

Im Erstgespräch werden:

  1. BEWILLIGUNG DER KRANKENKASSE

Um für die Therapie bei WahltherapeutInnen eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse zu erhalten, muss der Verordnungsschein vor der zweiten Therapieeinheit von der Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden.

  1. ABRECHNUNG

Die Therapie kann jeweils nach der Einheit entweder bar oder per Überweisung bezahlt werden. Die Honorarnote wird per E-Mail geschickt.

  1. VERHINDERUNG

Sollten Sie verhindert sein, sagen Sie die Einheit bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 24 Stunden vorher, ab. Bei kurzfristiger Absage (innerhalb von 24 Stunden) und bei unentschuldigten Stunden wird eine Gebühr von 40,00 € verrechnet.