Diagnostik

Im Laufe der Entwicklung eines Kindes ergeben sich immer wieder Fragen, ob diese Abweichungen von der neurotypischen Entwicklung noch normal oder problematisch sind. In diesem Fall kann eine neuro-sensomotorische Diagnostik und Beratung hilfreich sein.

Dem Beginn der Förderung geht immer eine Untersuchung voraus, um den optimalsten individuellen Entwicklungsplan für das Kind zu entwickeln. Wir führen eine Entwicklungsskala, neuro- und sensomotorische Tests sowie (nach Bedarf) Teilfähigkeits-, Aufmerksamkeits- und Sprachtests durch.

Der Test ist immer ein altersgerechter, wissenschaftsbasierter, breit Spektrum-verfahrener, komplexer, systembasierter Test- und Beratungsprozess. Sein Ziel ist die Bestimmung der Arten, Bereiche, Ausdehnung und des Schweregrades von organisch unreifen Funktionen zu diagnostizieren.

Die Untersuchungen können auf Wunsch sowohl auf Ungarisch als auch auf Deutsch durchgeführt werden.

3 Monate – 5 Jahre
Neuro-sensomotorischer Test

Dies ist ein neurosensomotorisches Verfahren zur Charakterisierung des Bewegungs-, Kognitions- und Aufmerksamkeits-Entwicklungsprofils von Kindern im Alter von 3 Monaten bis 5 Jahren. Es dient zudem der Identifizierung unterschiedlich entwickelnder Funktionen und Reifungsstörungen des Nervensystems.

Ab 5 Jahre
Komplexer Skill-Profil-Test

Dieser Test untersucht vor allem die für einen erfolgreichen, frustrierungsfreien Schulalltag wichtigen Eigenschaften und Fähigkeiten.

Der altersgerechte Test zielt darauf ab, die Grundkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbetrieb zu erfassen.

Zu den getesteten Bereichen gehören Folgende:

  • Nervensystem
  • Aufmerksamkeit
  • Sprache und Sprechen
  • Fein- und Grobmotorik
  • kognitive Fähigkeiten
  • Impulskontrolle
  • soziale Fähigkeiten

Schulreifetest

Der Schulreifetest hilft objektiv zu entscheiden, ob das Kind schon schulreif ist.

Durch die Bewegung werden die zu dem erfolgreichen Schulbesuch benötigten Fähigkeiten und Fertigkeiten getestet. Es werden weiters die unentdeckten Stärken und die überdurchschnittlichen erkannt. Basierend auf dem Ergebnis werden Vorschläge für die Art der Schule und Bildungsmethode gegeben, die für das Kind die Idealsten sind.

Ablauf

  • In einem Erstgespräch werden die konkrete Fragestellung und bisherige Entwicklung des Kindes abgeklärt.
  • Dann wird das neuro-sensomotorische Testverfahren durch ein gemeinsames Spielen mit dem Kind durchgeführt.
  • Aufgrund des Ergebnis wird ein personalisierter therapeutischer Vorschlag – inkl. die Fördermöglichkeiten und Lösungsansätze – zusammengestellt.
  • Der vertiefte, schriftliche Befund wird innerhalb von 2 Wochen erstellt.
Wege zur Therapie

Weg zur Therapie

Von der Verordnung bis zum ersten Termin

1. Schwierigkeit im Alltag wird erkannt

Sie oder andere relevante Personen erkennen Schwierigkeiten in der Alltagsbewältigung bei dem Kind, die verbessert werden sollen.

2. Terminanfrage

Bitte informiere uns per Email (info@sinnkind.at) oder telefonisch (+43 68184227872) kurz über die Schwierigkeiten, warum Sie an die Förderung gedacht haben, wobei wir Ihnen helfen können und fragen Sie umgehend nach einem Termin!

3. Ärztliche Verordnung

Unsere Therapeut:innen arbeiten nach und auch ohne ärztliche Anordnung.

ÖGK: die staatliche Gesundheitskasse erstattet die Kosten unserer Therapien leider nicht.

Zusatzversicherung: es besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung, dies hängt jedoch jeweils vom jeweiligen Vertrag ab.

Wenn eine Zusatzversicherung vorhanden ist:
Vor Therapiebeginn holen Sie sich eine Verordnung vom Facharzt. Diese Verordnung muss innerhalb von 4 Wochen gestartet werden.

4. Erstgespräch

In einem Erstgespräch werden:

5. Bewilligung der Krankenkasse

Um für die Therapie bei Wahltherapeut:innen Geld von der Krankenkasse refundiert zu bekommen, muss der Verordnungsschein vor der zweiten Therapieeinheit von der Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden.

6. Abrechnung

Sie können die Therapie jeweils nach der Einheit entweder bar oder mittels Überweisung bezahlen. Die Honorarnote wird per Mail geschickt.

7. Verhinderung

Sollten Sie verhindert sein, sagen Sie die Einheit rechtzeitig, d.h. mindestens 24h vorher, ab. Bei kurzfristiger Absage (innerhalb von 24h) und bei unentschuldigten Stunden werden eine Bereitstellungsgebühr verrechnet.